Anmeldung von Hunden und Entsorgung Hundekotsackerl
Wir möchten Sie höflich daran erinnern, dass nach § 4 Hundeabgabegesetz 1979 jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, abgabepflichtig ist. Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter schriftlich der Gemeinde anzuzeigen. Die Anmeldung erfolgt in der Finanzverwaltung im 2. Stock des Gemeindeamtes (bitte um Mitnahme des Heimtierdatenausweises!) oder Sie schicken uns die Daten per E-Mail. Zusätzlich möchten wir Sie auch darum bitten verstorbene, verzogene oder sonst wie abhandengekommene Hunde telefonisch oder per E-Mail abzumelden. Weiters möchten wir Sie darüber informieren, dass auch im Gemeindeamt gratis Hundekotsackerl abgeholt werden können. Ansprechperson in dieser Angelegenheit ist Frau Diana Schweighofer 02747/2313-204 oder diana.schweighofer@ober-grafendorf.at.
Bitte die vollen Hundekotsackerl immer entweder in den öffentlichen Papierkörben oder zu Hause über den Restmüll entsorgen. Hundekot wird nicht kompostiert. Keinesfalls die vollen Sackerl einfach in Sträucher, Wiesen etc. entsorgen. Im Hundekot können sich Krankheitserreger befinden und somit könnte auch Ihr Hund angesteckt werden. So ist es in den öffentlichen Anlagen nicht nur sauber, sondern die Ansteckungsgefahr Ihres Hundes wird dadurch auch minimiert.