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Rückschnitt Bäume und Sträucher

Wir bitten Sie, bei Straßen die Bäume und Sträucher, welche von Ihrem Grundstück auf öffentliches Gut ragen, auf eine Höhe von 4,5 m wegzuschneiden (Schneeräumung, Müllabfuhr,…). Bei Gehsteigen bitte mindestens auf 2,5 m wegschneiden.

Ebenso bitten wir Sie, im Sinne eines gepflegten Ortsbildes das Unkraut entlang der Gartenmauer/des Gehsteiges im Bereich Ihrer Liegenschaft zu entfernen. Der Gehsteig ist, wie in den Wintermonaten, von den Grundstücksbesitzern zu betreuen.