der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von € 160,- beschlossen.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, deren Einkommen unter einem bestimmten Richtsatz liegt.
Für Alleinstehende sind das € 1.110,25 brutto und für jedes minderjährige Kind (mit Anspruch auf Familienbeihilfe) erhöht sich der Betrag um jeweils € 171,31.
Für Ehepaare sind das € 1.751,54 brutto und für jede weitere erwachsene und unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um € 641,29. Wenn Sie für Ihr Kind Pflegegeld beziehen, gibt es seitens der Marktgemeinde Ober-Grafendorf eine einmalige Zuwendung in Form von WIO-Gutscheinen.
Anträge können mit einem entsprechenden Nachweis über das monatliche Haushaltseinkommen im Gemeindeamt bei Frau Hummel oder Frau Brauner gestellt werden.