Rückschnitt Bäume und Sträucher
Wir bitten Sie, die Bäume und Sträucher, die von Ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragen, auf eine Höhe von 4,5 m wegzuschneiden. Bei Gehsteigen halten Sie bitte mindestens ein Maß von 2,5 m ein.
Ebenso bitten wir Sie, im Sinne eines gepflegten Ortsbildes das Unkraut entlang der Gartenmauer/des Gehsteiges im Bereich Ihrer Liegenschaft zu entfernen. Der Gehsteig ist, wie in den Wintermonaten, von den Grundstücksbesitzern zu betreuen.