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Heizkostenzuschuss

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in Höhe von €160,- beschlossen. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, deren Einkommen unter einem bestimmten Richtsatz liegt. Für Alleinstehende sind das € 1.217,96 brutto und für jedes minderjährige Kind (mit Anspruch auf Familienbeihilfe) erhöht sich der Betrag um jeweils € 187,93. Für Ehepaare sind das € 1.921,64 brutto und für jede weitere erwachsene und unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um € 703,50. Anträge können ab 1. November 2024 mit einem entsprechenden Nachweis über das monatliche Haushaltseinkommen am Gemeindeamt bei Frau Hummel gestellt werden.