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Energiegemeinschaft Ober-Grafendorf – Änderung der Administrationskosten

Allgemein wird festgehalten, dass die Rechnungen für die jeweiligen Leistungsmonate immer erst 2 Monate im Nachhinein erstellt bzw. versendet werden können (z.B. für Leistungszeitraum Mai – Rechnungslegung im Juli)

Die Berechnungsweise der Administrationskosten wird umgestellt.

Die bisherige Fixpauschale von € 2,50 pro angemeldetem Zählpunkt entfällt.

Stattdessen werden die Administrationskosten nun verbrauchs- bzw. einspeiseabhängig verrechnet – sprich es werden 1,3 Cent pro kWh verrechnet.

Diese Umstellung soll eine gerechtere Verteilung der Kosten entsprechend der individuellen Nutzung und des wirtschaftlichen Vorteils innerhalb der Gemeinschaft sicherstellen.

Alle Informationen zum Beitritt findet man hier: https://kem-fit-fuer-2050.at/wp-content/uploads/2025/02/Beitritt-EEG-Website.pdf