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Heizkostenzuschuss

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in Höhe von
€ 160,- beschlossen. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, deren Einkommen unter einem bestimmten Richtsatz liegt. Für Alleinstehende sind das € 1.273,99 brutto und für jedes minderjährige Kind (mit Anspruch auf Familienbeihilfe) erhöht sich der Betrag um jeweils € 196,57. Für Ehepaare sind das € 2.009,85 brutto und für jede weitere erwachsene und unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um € 735,86. Ab dem 3. November 2025 können Anträge beim Gemeindeamt eingereicht werden. Ein Nachweis des monatlichen Haushaltseinkommens ist vorzulegen. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Hummel (02747/2313-205) zu den Amtszeiten.