der Gemeindevorstand hat in der letzten Sitzung die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in Höhe von € 60,- beschlossen. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, deren Einkommen unter einem bestimmten Richtsatz liegt. Für Alleinstehende sind das € 889,84 brutto und für jedes minderjährige Kind (mit Anspruch auf Familienbeihilfe) erhöht sich der Betrag um jeweils € 137,30. Für Ehepaare sind das € 1.334,17 brutto und für jede weitere erwachsene und unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um € 444,33. Anträge können mit einem entsprechenden Nachweis über das monatliche Einkommen im Gemeindeamt bei Frau Loiskandl, Frau Brauner oder Frau Hummel gestellt werden.