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Bäume und Sträucher

Wir haben bereits wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume und Sträucher, die auf das öffentliche Gut ragen (auf eine Höhe von 4,5 m bei Straßen und 2,5 m bei Gehsteigen), vom Grundstückseigentümer zurück zu schneiden sind (siehe § 91 der Straßenverkehrsordnung). Leider kommen einige seit Jahren dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nach, obwohl wir in diversen Aussendungen immer wieder darauf hinweisen. Das führt zu großen Behinderungen und Schäden an Fahrzeugen bei der Schneeräumung, bei diversen Instandhaltungsmaßnahmen, bei der Müllabfuhr etc. Manche Gehsteige sind auch für Fußgänger schlichtweg nicht mehr benützbar, weil Stauden und Hecken so weit herausragen.

Wir wollen die Betroffenen daher nochmals ersuchen, bis 15. April 2018 diesen Verpflichtungen nachzukommen. Umgehend nach diesem Termin werden wir den notwendigen Rückschnitt veranlassen. Wir behalten uns vor, die anfallenden Kosten an die Grundstückseigentümer weiter zu verrechnen.