der Gemeindevorstand hat in der letzten Sitzung wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses beschlossen. In diesem Jahr wird der Betrag aufgrund der Energiekrise auf € 160,- verdoppelt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, deren Einkommen unter einem bestimmten Richtsatz liegt.
Für Alleinstehende sind das € 1.030,49 brutto und für jedes minderjährige Kind (mit Anspruch auf Familienbeihilfe) erhöht sich der Betrag um jeweils € 159,-.
Für Ehepaare sind das € 1.625,71 brutto und für jede weitere erwachsene und unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um € 595,22.
Anträge können mit einem entsprechenden Nachweis über das monatliche Haushaltseinkommen im Gemeindeamt bei Frau Hummel oder Frau Brauner gestellt werden.