Bäume und Sträucher
Wir haben bereits wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume und Sträucher, die auf das öffentliche Gut ragen (auf eine Höhe von 4,5 m bei Straßen und 2,5 m bei Gehsteigen), vom Grundstückseigentümer zurück zu schneiden sind (siehe § 91 der Straßenverkehrsordnung). Leider kommen einige seit Jahren dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nach, obwohl wir […]