Ballettschule und Tanzschule Ober-Grafendorf Das lange Warten hat ein Ende!

Wir öffnen unser Tanzstudio wieder ab Mittwoch, 3.Juni 2020 und freuen uns schon sehr darauf Euch wieder zu sehen und miteinander zu tanzen!

Einige WICHTIGE Punkte sind zu beachten:

– Alle Ballett & Yogaklassen finden im Ballettsaal im 1.Stock statt. Ein- & Ausgang wie gewohnt
– Alle Contemporary, Hip Hop, Breakdance & Popping Klassen finden im Zuschauerraum des Festsaals Obergrafendorf statt. Eingang über die roten Türen (Raiffeisengasse) & Ausgang über die Seitentüren des Festsaals (Parkplatz Schule)
– Bitte bereits in passender Trainingskleidung zu kommen und die Straßenschuhe im Studio zu wechseln. Besonders für die urbanen Tanzstile gilt ein extra Paar SAUBERE Schuhe mitzunehmen
– Garderoben müssen einstweilen noch geschlossen bleiben
– Beim Betreten und Verlassen des Studios gilt Maskenpflicht
– Der Unterricht erfolgt OHNE Masken 🙂
– Vor den Tanzräumen steht Desinfektionsmittel bereit – Bitte dieses zu benutzen
– Während des Unterrichts muss ein 2m Abstand zu anderen Teilnehmern eingehalten werden, der auch kurzfristig unterschritten werden darf.
– Sonst genügt ein 1m Abstand. Bitte diesen eigenverantwortlich einhalten!
– Zur besseren Orientierung befinden sich Markierungen auf der Tanzfläche und den Ballettstangen
– Wir tanzen ohne Körperkontakt
– Bitte nicht mehr als 10 min. vor Unterrichtsbeginn anwesend sein
– Für Yoga eine eigene Matte mitbringen
– Wenn ihr euch krank fühlt, bitte bleibt zu Hause!
– Vom 27.7 – 9.8.2020 wird es heuer erstmals ein Ferienprogramm geben, das für unsere Mitglieder kostenlos ist. In diesem Zeitrahmen werden entfallene Tanzstunden nachgeholt.

Diese temporären Einschränkungen werden uns aber nicht am Spaß des gemeinsamen Tanzens hindern – In diesem Sinne lasst uns wieder gemeinsam die Musik genießen und unsere Körper wieder ins Schwitzen bringen, denn Tanzen tut dem Körper und der Seele gut 🙂

Wirtschaft Ober-Grafendorf belohnt den Einkauf mit dem Rad Der Pass kann auf der Gemeinde abgeholt werden.

Wenn Sie gerne mit dem Rad einkaufen können Sie nun bei allen WIO Mitgliedsbetrieben fleißig Stempel sammeln und mit einem vollen Pass WIO Gutscheine ergattern. Der Pass kann auf der Gemeinde und in allen WIO-Mitgliedsbetrieben abgeholt werden.

Versehen Sie den Pass mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Wenn Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad Ihren Einkauf im Ort erledigen, können Sie den Pass bei den teilnehmenden Geschäften abstempeln oder unterschreiben lassen. Den voll gestempelten Pass können Sie im Gemeindeamt persönlich abgeben oder in den Postkasten werfen. Je öfter Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad in den heimischen Geschäften einkaufen gehen, umso größer ist Ihre Chance auf einen Gewinn. Es dürfen so viele Pässe wie möglich abgegeben werden. In der Mobilitätswoche (Ende September) werden aus allen abgegebenen Pässen die Gewinner gezogen und danach telefonisch benachrichtigt.  Eine persönliche Anwesenheit bei der Ziehung ist nicht nötig. Zu gewinnen gibt es 3 x WiO-Gutscheine in der Höhe von  100,– Euro.

Pfarre Ober-Grafendorf COVID-19-Maßnahmen ab den 29.5.2020 | Zum Kirchenbesuch


PFARREMITTEILUNG – Stand per 20.5.2020

Das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten ist für uns Christen wesentlich,

aber auch die Sorge um den Schutz des Lebens verbindet uns.

Die Beschränkungen, die weiterhin gut und notwendig sind, können wir nur gemeinsam gestalten.

Am Donnerstag, den 11. Juni, laden wir herzlich zur Fronleichnamsfeier ein. Die Feldmesse findet aufgrund des Prozessionsverbotes auf dem Kirchenplatz statt und beginnt um 10.00 Uhr. Eine kleine Abordnung des Musikvereins Ober-Grafendorf-St. Margarethen wird die Hl. Messe musikalisch begleiten. Bei Schlechtwetter findet die Hl. Messe in die Pfarrkirche statt, bei der zur Zeit geltenden Regeln. In der Schulstraße wird eine Umleitung durchgeführt und genügend Bänke werden aufgestellt.

Pfarrer Emeka


 

 

 

 

 

 

Humana Kleidersammlung Ab sofort wieder möglich.

Der Gemeindeverband im Bezirk St. Pölten teilt ihnen mit, dass nach der kurzfristigen Sperre der Altkleidersammlungen ab sofort wieder der Einwurf von Schuhen und Altkleider möglich ist.
 
https://stpoeltenland.umweltverbaende.at/?portal=verband&vb=pl&kat=101&dok_id=37067

Pielachtaler Dirndlkirtag auf 2021 verschoben Die größte Veranstaltung in der Region, die weit über die Talgrenzen hin bekannt ist, kann aufgrund des Coronavirus heuer nicht stattfinden.

 Die Veranstaltung in Rabenstein an der Pielach wurde auf September 2021 verschoben. Stattdessen lädt die Region heuer im Herbst zu den Dirndltaler Genusswochen ein.

 

„Mit 12.000 bis 18.000 Besuchern zählt der Pielachtaler Dirndlkirtag zu den größten Veranstaltungen im Mostviertel“, erklärt Andreas Purt, Geschäftsführer der Mostviertel Tourismus GmbH. Aus heutiger Sicht ist jedoch leider nicht absehbar, wie lange das Verbot von Großveranstaltungen noch aufrecht sein wird. Daher hat sich die Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach in Kooperation mit der Regionalplanungsgemeinschaft Pielachtal und der Mostviertel Tourismus GmbH dazu entschlossen, den Dirndlkirtag in Rabenstein auf 2021 zu verschieben.

Die Entscheidung wurde von Organisatoren und Gemeinden einstimmig beschlossen und war letztlich ohne Alternative. Der nächste Dirndlkirtag findet somit am 25. und 26. September 2021 in Rabenstein an der Pielach statt.

Auch die Wahl der Dirndlhoheiten auf 2021 verschoben.

So verlängert sich die Amtszeit von Dirndlkönigin Sandra I. und Dirndlprinzessin Veronika I. erstmalig in der Geschichte auf drei Amtsjahre.

NEU “Dirndltaler Erlebniswochen”

Die Verantwortlichen im Pielachtal wollen trotz Absage potenziellen Gästen im Herbst etwas bieten und planen für September 2020 die neu ins Leben gerufenen „Dirndltaler Erlebniswochen“. Ziel dabei ist es, auch ohne Dirndlkirtag Gäste in die Region zu locken und gleichermaßen zu einer Entzerrung der Besucherströme beizutragen. Die Dirndltaler Erlebniswochen werden das gesamte Pielachtal miteinbeziehen und auch in enger Kooperation mit der Mariazellerbahn stattfinden. Nähere Informationen zu den Dirndltaler Erlebniswochen werden zeitnah bekannt gegeben.

 

Himmelstreppe Informationen ab dem 4. Mai 2020 bis zum 29. Mai 2020

ab Montag, dem 11. Mai verkehrt die Mariazellerbahn wieder im Regelfahrplan. Die Züge der Mariazellerbahn werden jeden ersten Werktag des Monats und jeden Montag sowie an den Wochenenden und Feiertagen von Schaffner*innen begleitet, um unsere Fahrgäste zu betreuen und den Fahrkartenverkauf zu gewährleisten. Weiter bestehen bleibt das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten der Abstandsregeln. Aktuelle Informationen zum Fahrplan sowie zu den bestehenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind im Internet unter www.mariazellerbahn.at  abrufbar.

Ab 15. Mai öffnet das Bistro in Laubenbachmühle werktags von 10:00 – 15:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 08:00 – 17:00 Uhr. Hier gelten die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen für die Gastronomie.

Ab 29. Mai finden wieder Führungen im Betriebszentrum Laubenbachmühle statt, mit der maximalen Teilnehmer*innenanzahl von zehn Personen. Auch hier sind die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Bis inklusive 12. Juni verkehren auf der Strecke Laubenbachmühle – Mariazell aufgrund von Bauarbeiten noch die Schienenersatzverkehr-Busse.

 

 

 

 

Die Bürgerservicestellen der Gemeinde Ober-Grafendorf haben ab Montag, den 4. Mai 2020 geöffnet.

Als Präventionsmaßnahme gegen die Ausbreitung des Covid-19-Virus
ist es ratsam, sich im Vorfeld telefonisch anzumelden damit Wartezeiten
möglichst vermieden und die Abstandsregeln eingehalten werden können.
Bitte nützen Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Anliegen
per Email gemeindeamt@ober-grafendorf.at oder telefonisch
02747/2313 einzubringen.

Zum Schutz aller Personen ist das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend vorgeschrieben.
Es steht ein Desinfektionsmittelspender zur Verwendung bereit.


AMTSZEITEN:

Montag bis Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr


SPRECHSTUNDE DES BÜRGERMEISTERS:
Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren: 02747/2313

Wir ersuchen um Ihr Verständnis und bitten um aktive Unterstützung
und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für unsere Gesundheit.

Ihr Bürgermeister
DI (FH) Rainer Handlfinger

Altstoffsammelzentrum ab 7. Mai im Normalbetrieb

Ab 7. Mai hat das Altstoffsammelzentrum jeden Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Ab  6. Juni jeden ersten Samstag im Monat von 8.00 bis 11.00 Uhr.

Wir bitten Sie folgende Einschränkungen zu beachten:

  •  Zum Beispiel Bauschutt oder Autoreifen können wieder abgegeben werden!
  • Wir bitten Sie mit Mund-Nasen-Schutzmasken auf das Gelände zu kommen!
  • Kein Verlassen des Autos vor dem ASZ-Gelände.
  • Kein Verweilen auf dem ASZ-Gelände.
  • Der Mindestabstand von 2 Metern muss unbedingt eingehalten werden.
  • Unsere Mitarbeiter können Ihnen leider nicht beim entladen helfen.

Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz

Kurz zusammengefasst sind die Bezirkshauptmannschaften angehalten umgehend durch Verordnung folgende Regelungen zu treffen:

Veranstaltungen sind ab heute untersagt bei mehr als 100 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freien. Betroffen sind auch kirchliche Veranstaltungen, Veranstaltung von Schulen etc.

Nicht betroffen sind nach dieser Regelung aus heutiger Sicht Gasthäuser, Einkaufszentren etc. Das deckt sich nicht mit den aktuellen Medienberichten.

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Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen
nach § 15 Epidemiegesetz

Sehr geehrte Frau Landeshauptfrau, sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Die mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes 1950 betrauten Bezirksverwaltungsbehörden
(Gesundheitsämter) werden durch diesen Erlass angewiesen, durch Verordnung zu verfügen,
dass nach § 15 des Epidemiegesetzes 1950 sämtliche Veranstaltungen in ihrem Wirkungsbereich,
die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen sind,

bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder
im Freien) oder mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen.

Dies gilt für alle Veranstaltungen iSd Epidemiegesetzes 1950, insbesondere solche, die in
Betrieben, Unternehmen, Schulen (z.B. Schulausflüge), im hochschulischen Betrieb, Kindergärten,
Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten
abgehalten werden sollen.

Davon nicht erfasst sind jedenfalls Zusammenkünfte allgemeiner Vertretungskörper, der
Organe von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung,
der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheers, der Rettungsorganisationen
und der Feuerwehr, in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung,
im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (Lebensmittelhandel,
Einkaufzentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, usw.),
nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Arbeitstätigkeit in Unternehmen, Betriebsversammlungen
und der öffentliche Personenverkehr sowie der unmittelbar zum Betrieb gehörenden Einrichtungen und Anlagen.

Dieser Erlass ist den mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes 1950 befassten Bezirksverwaltungsbehörden
zur Kenntnis zu bringen und bis 3. April 2020, 12:00 Uhr, anzuwenden.

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Wien, 10. März 2020
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
DDr. Meinhild Hausreither

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