Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz

Kurz zusammengefasst sind die Bezirkshauptmannschaften angehalten umgehend durch Verordnung folgende Regelungen zu treffen:

Veranstaltungen sind ab heute untersagt bei mehr als 100 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freien. Betroffen sind auch kirchliche Veranstaltungen, Veranstaltung von Schulen etc.

Nicht betroffen sind nach dieser Regelung aus heutiger Sicht Gasthäuser, Einkaufszentren etc. Das deckt sich nicht mit den aktuellen Medienberichten.

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Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen
nach § 15 Epidemiegesetz

Sehr geehrte Frau Landeshauptfrau, sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Die mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes 1950 betrauten Bezirksverwaltungsbehörden
(Gesundheitsämter) werden durch diesen Erlass angewiesen, durch Verordnung zu verfügen,
dass nach § 15 des Epidemiegesetzes 1950 sämtliche Veranstaltungen in ihrem Wirkungsbereich,
die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen sind,

bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder
im Freien) oder mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen.

Dies gilt für alle Veranstaltungen iSd Epidemiegesetzes 1950, insbesondere solche, die in
Betrieben, Unternehmen, Schulen (z.B. Schulausflüge), im hochschulischen Betrieb, Kindergärten,
Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten
abgehalten werden sollen.

Davon nicht erfasst sind jedenfalls Zusammenkünfte allgemeiner Vertretungskörper, der
Organe von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung,
der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheers, der Rettungsorganisationen
und der Feuerwehr, in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung,
im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (Lebensmittelhandel,
Einkaufzentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, usw.),
nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Arbeitstätigkeit in Unternehmen, Betriebsversammlungen
und der öffentliche Personenverkehr sowie der unmittelbar zum Betrieb gehörenden Einrichtungen und Anlagen.

Dieser Erlass ist den mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes 1950 befassten Bezirksverwaltungsbehörden
zur Kenntnis zu bringen und bis 3. April 2020, 12:00 Uhr, anzuwenden.

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Wien, 10. März 2020
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
DDr. Meinhild Hausreither

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CORONA VIRUS INFORAMATION Die Zahl der Coronavirus-Infektionen in Österreich steigt weiter an. Die Regierung ruft dazu auf, soziale Kontakte zu reduzieren:

Es müssen leider Veranstaltungen in unserer Gemeinde ab 100 Personen in geschlossenen Räumen sowie ab 500 Personen Outdoor bis mindestens Anfang April mit Sicherheit abgesagt werden. Die weiteren Auswirkungen der Erlässe auf unsere Gemeinde werden wir laufend posten und in kürze auch auf der Homepage www.ober-grafendorf.at bekannt geben. Wir bitten Sie eindringlich die Ratschläge des Gesundheitsministeriums zu beachten!

Informationsblatt der Sanitätsdirektion

https://www.bestmanagement.at/

Die Zahl der bestätigten Fälle an Corona-Infizierten ist in Österreich gering – gleichzeitig steigen die Zuwachsraten in ganz Europa. Die aktuellen Zuwächse bei den Todeszahlen – insbesondere in Italien – zeigen ganz klar, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Ausbreitung des Virus in Österreich einzudämmen. Das bedeutet für uns alle, dass damit auch Schritte gesetzt werden, die zur Einschränkung des öffentlichen Lebens führen:

  1. An den Grenzen zu Italien werden Kontrollen mit dem Ziel durchgeführt, das Einschleppen der Erkrankung zu verhindern. Daher wird es einen Einreisestopp für Menschen aus Italien geben – außer es liegt ein ärztliches Attest vor. Die Österreicherinnen & Österreicher, die sich derzeit in Italien befinden, werden zurückgeholt und müssen sich in weiterer Folge für zwei Wochen in häusliche Isolation begeben.
  2. Veranstaltungen werden in Österreich eingeschränkt stattfinden – Outdoor-Veranstaltungen nur bis zu 500 Personen und Indoor-Veranstaltungen nur bis zu 100 Personen. Darüber hinaus wird der Lehrbetrieb an Hochschulen soweit möglich nur mehr online fortgesetzt werden. Unternehmen in Österreich werden gebeten, ihren Mitarbeiterinnen & Mitarbeitern Telearbeit zu gewähren.
  3. Jede und jeder Einzelne kann einen Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Virus in Österreich einzudämmen. Das bedeutet eine Reduktion der sozialen Kontakte und eine Umstellung, aber es ist wichtig, gerade jene Menschen zu schützen, die, wie ältere Menschen, besonders gefährdet sind.

Alle Maßnahmen gelten vorerst bis 3. April und werden laufend evaluiert.

 

Frühlingsflohmarkt der Eltern-Kind-Gruppen 01.03.2020 von 09:00-12:00 im Pfarrheim Ober-Grafendorf

Der Frühlingsflohmarkt der Eltern-Kind-Gruppen der Pfarre Obergrafendorf findet am 01.03.2020 von 09:00-12:00 im Pfarrheim Ober-Grafendorf statt und lädt zum Schnäppchenjagen und Unterhalten ein. Es darf nach Herzenslust in Baby-, Kinder- und Elternartikeln gestöbert werden! Im Flohmarktbereich der Lesewelt (Bücherei Ober-Grafendorf) können zusätzlich günstige Kinder- und Jugendbücher sowie Spiele erstanden werden. In diesem Rahmen bietet außerdem die bereits bewährte Minibabymesse Beratungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Themen, die (werdende) Eltern beschäftigt. Bei Kaffee, Tee und einem süßen Buffet lässt sich der Vormittag gemütlich ausklingen.

 

Für Interessierte besteht in diesem entspannten Rahmen auch die Möglichkeit, TeilnehmerInnen und Leiterinnen der Eltern-Kind-Gruppen kennen zu lernen, um vielleicht bald selbst an einem der nächsten Treffen im Pfarrheim teilzunehmen. Der Babytreff gibt allen Babys ab Geburt bis ca. 18 Monaten Raum, um erste Kontakte

mit Gleichaltrigen zu erleben, während die Spielgruppe Kindern ab ca. 18 Monaten bis zum Kindergartenalter gemeinsames Bewegen, Basteln und Experimentieren ermöglicht. Nähere Informationen zum Babytreff und zur Spielgruppe finden sich unter pfarre.kirche.at/obergrafendorf/content/eki.

 

 

 

 

Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt.

 

Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Die Ergebnisse von SILC liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen zu den Lebensbedingungen und Einkommen von Haushalten in Österreich. Es ist dabei wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen.
Die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen) wird jährlich durchgeführt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistik-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010 zuletzt geändert in BGBl. 319/2019) sowie eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG Nr. 1177/2003).
Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von März bis Juli 2020 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben.
Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro.
Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden.


Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter:
Statistik Austria
Guglgasse 13
1110 Wien
Tel. (01) 71128 8338 (werktags Mo.-Fr. 9:00-15:00 Uhr)
E-Mail: erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at
Internet: www.statistik.at/silcinfo

 

FOLDER_EU_SILC_2020_deutsch_web

 

 

Apollonia-ZahngesundheitserzieherInnen bei der Elternberatung 25. Februar 2020 ab 8.00 Uhr

Die Abteilung Gesundheitswesen/Sanitätsdirektion gibt bekannt, dass das Angebot der Mutter-Eltern-Beratung seit März 2008 um die Beratung über Zahnpflege bei Säuglingen und Kleinkindern erweitert wurde.

Diese Beratung wird durch die ZahngesundheitserzieherInnen des Arbeitskreises für zahnärztliche Vorsorgemedizin / Projekt „Apollonia 2020“ durchgeführt.

Nähere Informationen zum Projekt „Apollonia 2020“ in den niederösterreichischen Kindergärten und Volksschulen finden Sie unter www.apollonia2020.at.

Der Termin mit der Zahngesundheitserzieherin in der Mutter-Eltern-Beratung in Ober-Grafendorf findet am 25. Februar 2020 ab 8.00 Uhr statt.

Kindermaskenball Kommt zum Kindermaskenball in Ober-Grafendorf!

Der Kindermaskenball findet am 23.02.2020 14.00 bis 18.00 Uhr statt.

Kleine Räuber, Piraten, Prinzessinnen, Hexen und Polizisten amüsieren sich auch dieses
Jahr wieder beim großen Kindermaskenball in der Pielachtalhalle in Ober-Grafendorf.

Auch dieses Jahr gibt es eine Tombola, lustige Spiele, Musik und süße Krapfen für die Kleinen.
Eintritt freie Spenden.

Wahlergebnisse Ergebnis der Gemeinderatswahl 2020

Mutter-Eltern-Beratung Krokos Elternberatung Alle Termine 2020